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Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten

Neben den oben bezeichneten Tätigkeitsschwerpunkten befasst sich die Kanzlei mit Thematiken aus den Gebieten der Informationstechnologie sowie des Europarechts.

Insbesondere das Europarecht schlägt immer mehr auf das innländische Recht durch, so dass schon die oben genannten Tätigkeitschwerpunkte zumindest das Beherrschen der Grundzüge des Europarechts erfordert. Man denke hier beispielsweise an die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden im Ausland oder den Erwerb des Führerscheins in einem EU-Land, oder im Arbeitsrecht die erst vor wenigen Monaten ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (AZ: C-144/04), nach der die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz, nach der ältere Arbeitnehmer ab 52 Jahren ohne Einschränkungen befristet beschäftigt werden dürfen, nicht im Einklang mit dem Diskriminierungsverbot steht. Aber auch die Informationstechnologie hat mittlerweile erheblichen Einfluss beispielsweise auf das allgemeine Vertragsrecht. Man denke beispielsweise an die zahlreichen Vertragsbeziehungen, die mittlerweile online gestaltet werden. Der Anteil an "Online-Verträgen" ist stetig ansteigend und birgt neben Komfort für den Verkäufer als auch Käufer auch zahlreiche Tücken für beide Parteien auf die an anderer Stelle einzugehen sein wird. Die Kanzlei ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie desNeben den oben bezeichneten Tätigkeitsschwerpunkten befasst sich die Kanzlei mit Thematiken aus Deutschen Anwaltvereins.